Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Deshalb machen wir es zu unserer Aufgabe, Ihre persönliche Fallschutzausrüstung zu überprüfen. Die gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Prüfung können Sie von unseren sachkundigen Mitarbeitern durchführen lassen. Diese wird Ihnen gemäß BGR 198 per Prüfprotokoll bescheinigt. So verbinden Sie die Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter mit einem sicheren und zuverlässigen Ergebnis.
Zudem können Sie bei uns Ihre mobilen Dräger-Gasmessgeräte überprüfen lassen: Funktionskontrolle und Kalibrierung mit Prüfprotokoll durch qualifiziertes Fachpersonal nach T021/T023.